Gegen 20.30 Uhr bemerkte der Eigentümer eines Hotelbetriebs Brandgeruch aus dem Keller. Als Ursache lokalisierte der Eigentümer, der auch führendes Mitglied des Löschzuges Büren ist, den in Betrieb befindlichen Wäschetrockner, dem äußerlich zunächst aber zunächst nichts anzusehen war. Jedoch zeigte sich beim Öffnen des Trockners, dass aus unbekanntem Grund ein Schwelbrand in der darin befindlichen Wäsche entstanden war. Durch das besonnene Verhalten des Eigentümers und sofortiges Absetzen eines Notrufs kam es bis zum Eintreffen des Löschzugs Büren lediglich zu einer Verrauchung der betroffenen Kellerräume. Durch gezieltes Einsetzen eines Hochdrucklüfters wurde das Vorgehen eines Trupps unter Atemschutz unterstützt und die Kellerräume von Rauch befreit. Die in Brand geratene Wäsche im Trockner konnte mittels einer Kübelspritze soweit eingedämmt werden, dass nur noch glimmende Reste im Freien endgültig gelöscht werden mussten. Der durch den Brand entstandene geringe Sachschaden beschränkt sich lediglich auf den defekten Wäschetrockner, so dass der Hotel- und Restaurantbetrieb ohne nennenswerte Einschränkungen fortgesetzt werden kann.