Weil nach der Auslösung eines Hausnotrufs keine Verständigung zum Patienten möglich war und Angehörige auch nicht erreichbar waren, wurde vorsorglich der Rettungsdienst und zur Türöffnung noch die Feuerwehr alarmiert. Kurz vor dem Ausrücken  der Rettungskräfte konnte wieder Kontakt zum Patienten aufgenommen werden und es stellte sich heraus, das der Hausnotruf versehentlich und unbemerkt ausgelöst wurde. Kein Einsatz für Feuerwehr und Rettungsdienst.